Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach

Anschrift:
John-F.-Kennedy-Straße 17
55543 Bad Kreuznach

Telefon: 0671/708-0
Telefax: 0671/708-3590

E-Mail: stakh(at)genstako.jm.rlp.de

Behörden- und Geschäftsleitung

Behördenleiter:

Gerd Deutschler

Leitender Oberstaatsanwalt

0671/708-3500

Ständiger Vertreter:

Kai Fuhrmann

Oberstaatsanwalt

0671/708-3510

Geschäftsleiter:

Stefan Köbel

Justizamtmann

0671/708-3502

Stellvertretende Geschäftsleiterin:

Lena Weidmann

Justizoberinspektorin

0671/708-3549

Pressestelle:
Gerd Deutschler
Leitender Oberstaatsanwalt

E-Mail: pressestelle.stakh(at)genstako.jm.rlp.de

Zeugenkontaktstelle:
N.N.

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag:
09.00-12.00 Uhr
13.30-15.30 Uhr

Freitag:
08.30-12.30 Uhr 

Wichtiger Hinweis:
Aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Datensicherheit können Eingaben in Rechtsangelegenheiten, insbesondere Erklärungen, die Fristen wahren sollen, nicht per einfacher E-Mail erfolgen. Diese sind schriftlich auf dem Postweg, per Telefax, zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Rechtsantragsstelle oder elektronisch unter Wahrung der Voraussetzungen des § 32a der Strafprozessordnung sowie unter Beachtung der Voraussetzungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vorzunehmen. Ausführliche Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/.

Hinweis nach dem Landestransparenzgesetz:
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Eine Auskunftspflicht nach diesem Gesetz besteht für die Staatsanwaltschaften jedoch nur soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Auskünfte zu Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren werden nur nach den entsprechenden Prozessordnungen erteilt.

Hinweis zu § 4 EGovGRP:
„Ein sicher verschlüsselter elektronischer Zugang zur Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 EGovGRP ist über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz eingerichtet. Um das Nutzerkonto der Verwaltung adressieren zu können, wird auf Absenderseite ebenfalls ein Nutzerkonto benötigt. Hierzu ist eine Registrierung unter nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen zum Registrierungs- und Versendeprozess zu finden.“