Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach
Anschrift:
John-F.-Kennedy-Straße 17
55543 Bad Kreuznach
Telefon: 0671/708-0
Telefax: 0671/708-3590
E-Mail: stakh(at)genstako.jm.rlp.de
Behörden- und Geschäftsleitung
Behördenleiter:
Gerd Deutschler
Leitender Oberstaatsanwalt
0671/708-3500
Ständiger Vertreter:
Kai Fuhrmann
Oberstaatsanwalt
0671/708-3510
Geschäftsleiter:
Stefan Köbel
Justizamtmann
0671/708-3502
Stellvertretende Geschäftsleiterin:
Lena Weidmann
Justizoberinspektorin
0671/708-3549
Pressestelle:
Gerd Deutschler
Leitender Oberstaatsanwalt
E-Mail: pressestelle.stakh(at)genstako.jm.rlp.de
Zeugenkontaktstelle:
N.N.
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag:
09.00-12.00 Uhr
13.30-15.30 Uhr
Freitag:
08.30-12.30 Uhr
Aktuelles
Wichtiger Hinweis:
Aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Datensicherheit können Eingaben in Rechtsangelegenheiten, insbesondere Erklärungen, die Fristen wahren sollen, nicht per einfacher E-Mail erfolgen. Diese sind schriftlich auf dem Postweg, per Telefax, zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Rechtsantragsstelle oder elektronisch unter Wahrung der Voraussetzungen des § 32a der Strafprozessordnung sowie unter Beachtung der Voraussetzungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vorzunehmen. Ausführliche Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/.
Hinweis nach dem Landestransparenzgesetz:
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Eine Auskunftspflicht nach diesem Gesetz besteht für die Staatsanwaltschaften jedoch nur soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Auskünfte zu Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren werden nur nach den entsprechenden Prozessordnungen erteilt.
Hinweis zu § 4 EGovGRP:
„Ein sicher verschlüsselter elektronischer Zugang zur Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 EGovGRP ist über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz eingerichtet. Um das Nutzerkonto der Verwaltung adressieren zu können, wird auf Absenderseite ebenfalls ein Nutzerkonto benötigt. Hierzu ist eine Registrierung unter nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen zum Registrierungs- und Versendeprozess zu finden.“