Zuständigkeit

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ist zuständig für die Bearbeitung aller Strafsachen im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach sowie für alle umfangreichen und bedeutsamen Wein- und Lebensmittelstrafsachen in Rheinland-Pfalz. Der Landgerichtsbezirk umfasst die Landkreise Bad Kreuznach und Birkenfeld und Teile des Rhein-Hunsrück-Kreises. Im Bezirk liegen die Amtsgerichte Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Idar-Oberstein und Simmern (Hunsrück).
Die Einwohnerzahl beläuft sich auf ca. 310.000 Personen.

Verfahren

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach bearbeitet pro Jahr ca. 16.000 Verfahren gegen bekannte und ca. 10.000 Verfahren gegen unbekannte Täter.

Personal
 
Die aus drei Abteilungen bestehende Behörde hat zur Zeit 61 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 

 1 Leitender Oberstaatsanwalt,
 3 Oberstaatsanwälte,
18 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte,
 5 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte,
 5 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger,
 1 Wirtschaftsfachkraft,
 1 Sozialarbeiterin (Gerichtshilfe),
11 Beamte/innen im 2. Einstiegsamt,
16 Justizbeschäftigte